Sicherheit

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Die Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators hat der Gesetzgeber  im Jahre 1998 im Rahmen der neuen Baustellenverordnung geschaffen. Sofern ein Bauvorhaben bestimmte Kriterien erfüllt – dieses kann auch schon bei kleineren Bauvorhaben der Fall sein, nicht nur bei klassischen Großprojekten – ist vom Bauherrn ein geeigneter Koordinator einzuschalten.

Zertifizierung

Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem vom Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren in Deutschland durchgeführten Mehrtagesseminar bin ich diesbezüglich zertifiziert.

Gefahrenquellenanalyse

Stufenweise wird das Bauvorhaben hinsichtlich möglicher Gefahrenquellen untersucht: Beginnend mit der Analyse der Planung auf potentielle Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisiken, über Hinweise zu Ausschreibungen, Aufstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan), Einweisung der am Bau Beteiligten in den SiGe-Plan, stichprobenhafte Begehung der Baustelle nach Erfordernis, bis hin zur Erstellung und Übergabe der Unterlage zu sicherheitsrelevanten Aspekten bei der Wartung und Instandhaltung des Bauwerkes während der Nutzungsphase.